Neue Mindestlöhne für Bau, Dachdecker und Gebäudereinigung

12.03.2018

Im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung gelten neue tarifliche Mindestlöhne. Im Dachdeckerhandwerk wird beim Mindestlohn erstmalig nach dem Qualifikationsniveau unterschieden. Die Lohnuntergrenzen in der Gebäudereinigung gleichen sich in Ost und West bis 2020 schrittweise an. Im Baugewerbe steigt bundesweit der Mindestlohn in allen Lohngruppen. Die Verordnungen treten am 01.03.2018 in Kraft.

News Archiv


Aktuelles


Tel.: 040 / 40 59 59
Fax: 040 / 49 80 30
E-Mail: info@anwalt-nelsen.de

site created and hosted by nordicweb