iPod gilt nicht als Mobiltelefon im Straßenverkehr

30.08.2017

Das Amtsgericht Rinteln (Urt. vom 27.10.16, 24 OWi 32/16) hat ausgeführt, dass ein iPod nicht unter den Begriff des Mobiltelefons i. S. von § 23 Abs. 1a StVO fällt.

Begründung: Die Mobiltelefoneigenschaft könne nur bejaht werden, wenn das Gerät zumindest auch die Benutzung als Telefon erlaube (Burhoff in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., 2015, Rn. 3043). Geräte, mit denen zwar technisch über eine Internetverbindung ggf. auch telefoniert werden könnte, seien nicht mehr als Mobiltelefon anzusehen. Das würde die Grenze des Wortlauts überschreiten (Burhoff/Burhoff, OWi, a.a.O., Rn. 3044).

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