Fristen während des Poststreiks

23.06.2015

Seit dem 08. Juni 2015 werden die Briefverteilzentren der Deutschen Post bestreikt. Mit einer verspäteten Zustellung von Briefen und Paketen muss daher gerechnet werden. Aus der Praxis habe ich etwa erfahren, dass einzelne Betroffene bereits seit drei Wochen ohne Post geblieben sind. Das ist schon bedauerlich genug. Doch was ist mit gerichtlichen oder behördlichen Fristen, wie etwa Steuererklärungs- oder Rechtsbehelfsfristen der Finanzbehörden?

Für Steuerbescheide der Finanzbehörden und Gemeinden gilt grundsätzlich die Fiktion, dass diese drei Tage nach dem Datum des Bescheids dem Empfänger zugestellt sind. Normalerweise kommt die Post auch innerhalb dieser 3-Tages-Fiktion beim Empfänger an. Doch durch die aktuellen Streikaktionen bei der Deutschen Post ist es möglich, dass die Steuerbescheide nicht innerhalb von drei Tagen zugestellt werden. Kann in einem solchen Fall die verspätete Zustellung glaubhaft gemacht werden, so beginnt die Frist erst mit dem Tag des tatsächlichen Posteingangs.

Tipp: Vermerken Sie deshalb das Datum des tatsächlichen Posteingangs auf dem Steuerbescheid des Finanzamtes. Da der Poststreik zurzeit in der Presse sehr präsent ist, sollte es nicht schwer sein, Tatsachen für eine verspätete Zustellung glaubhaft zu machen.

Auf der Webseite der Deutschen Post (www.deutschepost.de/de/s/streikinfos.html ) können Sie überprüfen, ob es im Bereich des Absenders eines Briefes oder/und im Bereich des Empfängers zu Verzögerungen kommen kann. Diese Informationen (in ausgedruckter Form) können auch bei der Glaubhaftmachung eines verspäteten Zugangs eines Posteingangs helfen.
Anders sieht es aus, wenn Steuerpflichtige ihre Post an das Finanzamt schicken. Hier liegt die Verantwortung beim Steuerpflichtigen, dass Briefe, Steuererklärungen, Einsprüche oder Anträge fristgerecht bei den zuständigen Stellen ankommen. Ein verzögerter Postweg, mit dem streikbedingt zu rechnen ist, schützt nicht. Hier gibt es keine Fristverlängerung.

Tipp: Nutzen Sie in den Fällen, in denen infolge des Poststreiks mit einer Verzögerung und verspäteten Zustellung zu rechnen ist, andere sichere Übermittlungswege, wie zum Beispiel den persönlichen Einwurf in den Behördenbriefkasten, das Telefax oder private Postzusteller

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